VOLLE AUSÜBUNG DER GREENSHOE- OPITION & BEENDIGUNG DER STABILISIERUNGSPERIODE

Die Montana Aerospace AG (die „Gesellschaft“, mit ihren operativen Tochtergesellschaften „Gruppe“ oder „Montana Aerospace“) – ein führender, hoch vertikal integrierter Hersteller und Anbieter von Systemkomponenten und komplexen Baugruppen für die Sektoren Luft- und Raumfahrt, E-Mobilität und Energie mit weltweiten Konstruktions- und Fertigungsstandorten – hat heute bekannt gegeben, dass der Sole Global Coordinator die im Rahmen des Börsengangs gewährte Greenshoe-Option vollständig ausgeübt hat.

Am 12. Mai 2021 sind die Aktien von Montana Aerospace zum Handel an der SIX Swiss Exchange (SIX) zugelassen worden. Die Gesellschaft wurde heute von Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, in ihrer Rolle als Stabilisierungsmanager im Zusammenhang mit dem Börsengang von Montana Aerospace, darüber informiert, dass die Greenshoe-Option über 2,573,099 Aktien für CHF 25.65 pro Aktie, die 15% der 17,153,997 angebotenen neuen Aktien entspricht und von der Montana Tech Components AG als ehemaligem Allein- und derzeitigem Mehrheitsaktionär zur Verfügung gestellt wurde, vollständig ausgeübt wurde. Damit sind im Börsengang insgesamt 19,727,096 Aktien zum Preis von CHF 25.65 platziert worden. Nach Ausübung der Greenshoe-Option beläuft sich der Streubesitz auf ca. 41.8% aller ausstehenden Aktien von Montana Aerospace. Die Stabilisierungsperiode wurde somit bereits am zweiten Handelstag vorzeitig beendet. Informationen zu Stabilisierungsgeschäften, die von Berenberg als Stabilisierungsagent durchgeführt werden, sind auch auf https://www.montana-aerospace.com/investors/ – in der Rubrik „IPO Informationen“ – zur Nachschau verfügbar.

Rechtlicher Hinweis/Disclaimer
Die Weiterleitung bzw. Veröffentlichung der hierin enthaltenen Informationen nach bzw. in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Japan oder anderen Rechtsordnungen, wo dies rechtswidrig wäre, ist nicht gestattet. In Kanada, Australien, Japan und allen anderen Rechtsordnungen, in denen dies rechtswidrig wäre, gilt: 2/4 Dieses Dokument sowie die hierin enthaltenen Informationen enthalten kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren und stellen kein solches Angebot dar. Desgleichen stellen dieses Dokument sowie die hierin enthaltenen Informationen keine darauf gerichtete Aufforderung dar. Insbesondere handelt es sich bei diesem Dokument nicht um ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne vorherige Zulassung nach dem US-Wertpapiergesetz von 1933 (U.S. Securities Act of 1933) in geltender Fassung nur bei Vorliegen einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Die Wertpapiere, auf die sich dieses Dokument bezieht, sind nicht nach dem USWertpapiergesetz zugelassen. Eine solche Zulassung ist auch für die Zukunft nicht vorgesehen. Es hat und wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten geben. Weder die Emissionshäuser noch ihre jeweiligen Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen oder Geschäftsführungen, Mitarbeiter, Berater, Vertreter, Verbundpartner oder sonstigen Rechtsträger oder Personen haften auf gleich welche Weise für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Angemessenheit der hierin enthaltenen Informationen oder Darstellungen (bzw. etwaige Auslassungen) sowie alle sonstigen Informationen, die sich auf die Gruppe, ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen beziehen, wobei es nicht darauf ankommt, ob diese in schriftlicher, mündlicher, visueller oder elektronischer Form vorliegen und auf gleich welche Weise übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt werden. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf etwaige Verluste, die auf gleich welche Weise infolge der Nutzung dieses Dokuments, seines Inhalts oder auf sonstige Weise im Zusammenhang mit diesem Dokument und seinem Inhalt eintreten. Desgleichen geben die Vorgenannten insofern auch keinerlei ausdrückliche oder konkludente Zusicherungen, Gewährleistungen oder Verpflichtungserklärungen ab. Entsprechend schließen die Emissionshäuser sowie die übrigen vorgenannten Personen im nach anwendbarem Recht größtmöglichen Umfang jegliche Haftung auf gleich welcher Rechtsgrundlage aus, die ihnen andernfalls im Hinblick auf dieses Dokument bzw. die hierin enthaltenen Informationen zugeschrieben werden könnte.

Es handelt sich bei diesem Dokument weder um ein Angebot zum Verkauf noch um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren. Desgleichen handelt es sich bei diesem Dokument nicht um einen Prospekt im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG); eine Prüfung durch eine zuständige Behörde erfolgt nicht. Die Wertpapiere der Gesellschaft werden einzig im Wege und auf Grundlage eines Prospekts angeboten, der u.a. ausführliche Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, die angebotenen Wertpapiere (insbesondere die damit verbundenen Rechte, Pflichten und Risiken) sowie das Angebot selbst enthält. Dieses Dokument stellt keine Werbung im Sinne von Art. 68 FIDLEG dar. Unter Werbungen in diesem Sinne sind Mitteilungen an Anleger zu verstehen, die deren Aufmerksamkeit auf Finanzinstrumente zu lenken trachten. Auf Grundlage derartiger Werbungen sollten keinerlei Anlageentscheidungen im Hinblick auf Wertpapiere getroffen werden. Jeder, der den Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in Erwägung zieht, muss sich selbst unabhängig dazu informieren, und zwar einzig auf Grundlage des Prospekts (einschließlich seiner Nachträge). Der von einer durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zugelassenen Prüfstelle genehmigte Prospekt ist unentgeltlich verfügbar bei Montana Aerospace AG, Alte Aarauerstrasse 11, 5734 Reinach (AG), Schweiz (E-mail: ir@montanaaerospace.com). Des Weiteren wird Anlegern geraten, vor einer Anlageentscheidung ihre Bank oder ihren Finanzberater zu konsultieren.

Bei diesem Dokument handelt es sich nicht um ein „öffentliches Angebot von Wertpapieren“ im Sinne von Verordnung (EU) 2017/1129, da es kraft des EU-Austrittsgesetzes (EU Withdrawal Act 2018) dem nationalen Recht (UK Prospectus Regulation) des Vereinigten Königreichs unterliegt. Die Wertpapiere werden im Vereinigten Königreich nur auf Basis einer Ausnahmeregelung nach der UK Prospectus Regulation angeboten, wonach die Erstellung eines Prospekts zum Angebot der Wertpapiere nicht erforderlich ist. Im Vereinigten Königreich richtet sich dieses Dokument nur an qualifizierte Anleger im Sinne der UK Prospectus Regulation. Ferner richtet sich dieses Dokument einzig an (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden, oder (ii) Anlagespezialisten, die unter den Geltungsbereich von Art. 19 Abs. 5 des britischen Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 („FSMA Order“)) fallen, oder (iii) Personen, die unter den Geltungsbereich von Art. 49 Abs. 2 lit. a-d fallen (d. h. Unternehmen mit einem hohen Nettowert, nichtrechtsfähige Vereine usw.), oder (iv) Personen, denen aus anderen Gründen ein Angebot für Anlageaktivitäten im Sinne von Section 21 des Financial Services and Markets Act 2000 rechtmäßig übermittelt werden darf (ob direkt oder indirekt) (auf derartige Personen wird zusammen als „relevante Personen“ Bezug genommen). Die Wertpapiere sind nur für relevante Personen verfügbar, und jede Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, Wertpapiere zu zeichnen, zu kaufen oder in anderer 3/4 Weise zu erwerben, wird nur relevanten Personen unterbreitet bzw. mit diesen getroffen. Personen, die nicht unter die relevanten Personen fallen, sollten das vorliegende Dokument nicht als Entscheidungs- oder Handlungsgrundlage heranziehen.

Bei diesem Dokument handelt es sich in keinem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) um ein „öffentliches Angebot von Wertpapieren“ im Sinne von Verordnung (EU) 2017/1129 der Europäischen Union in geltender Fassung („Prospektverordnung“). Die Wertpapiere werden Personen im EWR nur auf Basis einer Ausnahmeregelung nach der Prospektverordnung angeboten, wonach die Erstellung eines Prospekts zum Angebot der Wertpapiere nicht erforderlich ist. In den Mitgliedstaaten des EWR richtet sich dieses Dokument nur an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektverordnung.

Bei den hierin enthaltenen Aussagen kann es sich auch um zukunftsbezogene Aussagen handeln. Zukunftsgerichtete Aussagen erkennt man in der Regel an Wörtern wie „kann“, „mag“, „sollte“, „dürfte“, „planen“, „erwarten“, „annehmen“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „prognostizieren“, „Ziel“, „Absicht“ oder „Zielsetzung“ bzw. deren Negationen und anderen Variationen dieser Wörter bzw. vergleichbaren Begriffen.

Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf bekannte und unbekannte Risiken, Unwägbarkeiten und andere Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Um- oder Absatzvolumen, Erfolge und Leistungen der Gesellschaft oder ihrer Branche in erheblicher Weise von den Ergebnissen, Um- oder Absatzvolumen, Erfolgen oder Leistungen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder angedeutet werden. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder anzupassen, sei es infolge neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.

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